Lesen Sie bitte die aktuellen Informationen zur Situation (Stand 29.01.2023). Soweit wir neue Informationen haben, erfahren Sie alles Weitere hier.
Herne, 29.01.2023
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
hier finden Sie einen Elternbrief
zum Auslaufen der Coronaverordnungen
und
einen an alle volljährigen Schülerinnen und Schüler gerichteten Brief
Stephan Helfen
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Schulleiter
Herne, 23.10.2022
Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
hier finden Sie einen Elternbrief
zu neuen Corona- und Energiemaßnahmen
und
einen an alle volljährigen Schülerinnen und Schüler gerichteten Brief
Im Namen des Schulleitungsteams
Michael Krimpmann
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Didaktischer Leiter
Liebe Eltern, Herne, 07.02.2022
hier finden Sie einen Elternbrief
Ihre Meldungen über die Beendigung von Quarantänezeiten oder freiwilliger Absonderung (Aktualisierung vom 7.2.2022)
und
Im Namen des Schulleitungsteams
Michael Krimpmann
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Didaktischer Leiter
Liebe Eltern, Herne, 19.08.2021
wie heute bekannt gegeben wurde, dürfen sich ab sofort auch die 12 bis 15-jährigen SchülerInnen am 30.08.2021 im Impfbus Vorort impfen lassen. Voraussetzung dazu ist eine von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständniserklärung.
Diese Einverständniserklärung finden Sie im Downloadbereich oder kann Ihnen durch die Klassenleitung auf Wunsch ausgehändigt werden.
Um einen solchen Impftag planen zu können, müssen wir die ungefähre Anzahl an SchülerInnen, die sich impfen lassen wollen, ermitteln.
Dazu werden die Klassenleitungen bis spätestens Dienstag ihre Klassen befragen und die ungefähre Anzahl erheben.
Es wäre hilfreich, wenn Sie im Gespräch mit Ihren Kindern klären, ob eine Impfung erfolgen soll oder nicht.
Über weitere Neuerungen werden wir Sie zeitnah informieren.
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Einverständniserklärung für die Impfung von 12-15 jährige SchülerInnen
Liebe Eltern, Herne, 18.08.2021
in den letzten Tag haben wir alle Vorbereitungen für einen reibungslosen Schulstart getroffen und freuen uns nun darauf, alle SchülerInnen wieder im Präsenzunterricht begrüßen zu dürfen.
Dabei stehen die ersten drei Tage ganz im Zeichen des Ankommens, der Förderung der Klassengemeinschaft und des Schaffens von Bewegungsangeboten, um Schule wieder als Lebensraum erfahrbar zu machen.
Unsere neuen 5er und ihre Eltern bitten wir am kommenden Donnerstag mit Impfnachweis oder einem aktuellen negativen Test zur „Einschulung“ zu kommen.
Für alle anderen Jahrgangsstufen gelten die gleichen Hygieneregeln wie vor den Ferien:
- Regelung der Einlassbereiche und der Laufwege (Einbahnstraßensystem)
- Maskenpflicht im Schulgebäude und Unterricht
- Handhygiene
- Lüften der Klassenräume
- zweimaliges Testen in der Woche
- Abstandsregel (1,5m) in den Situationen, in den keine Maske getragen wird.
Mit der Entscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung den Präsenzunterricht zukünftig nicht mehr von der Höhe des Inzidenzwertes abhängig zu machen, bekommt die strikte Beachtung der oben beschriebenen Hygienemaßnahmen eine besondere Bedeutung.
Quarantäneregelungen für Urlaubsrückkehrer
In diesem Zusammenhang möchte ich nachdrücklich auch auf die Quarantäneregelungen für Reiserückkehrer aus den sogenannten Hochrisikogebieten hinweisen, die unter nachfolgender Internetadresse tagesaktuell einzusehen sind:
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html
- Bei Voraufenthalt in einem Hochrisikogebiet beträgt die Absonderungszeit grundsätzlich zehn Tage, bei Voraufenthalt in einem Virusvariantengebiet beträgt sie grundsätzlich vierzehn Tage.
- Während der Quarantäne ist es nicht erlaubt, das Haus oder die Wohnung zu verlassen und Besuch zu empfangen.
Aktuell zählen die Länder Frankreich – die französischen Überseegebiete Französisch-Guayana in Südamerika und Französisch-Polynesien im Südpazifik Israel, Kenia, Montenegro, Türkei (ist wirksam ab Dienstag, 17. August 2021), um 0:00 Uhr, Vietnam und die Vereinigten Staaten von Amerika dazu.
Impfangebot für alle Schülerinnen und Schüler
An den weiterführenden Schulen in Herne finden im Zeitraum vom 23.08 bis zum 07.09.2021 mobile Impfaktionen durch das Deutsche Rote Kreuz (DRK) statt. An der Erich-Fried-Gesamtschule hält der Impfbus am 30.08.2021 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Geimpft werden können alle SchülerInnen ab 16 Jahren. Eine Einverständniserklärung der Eltern ist entgegen der Mitteilung der Stadt vom 11.08.2021 (siehe „Elternschreiben der Stadt Herne“ im Downloadbereich) nicht notwendig. Auch muss kein Impftermin vereinbart werden. Verimpft wird ab 16 der Impfstoff BioNTech/Pfizer und ab 18 besteht eine freie Wahl des Impfstoffs. Der Termin der 2. Impfung wird bei der 1. Impfung mitgeteilt.
Auch für SchülerInnen der Altersgruppe von 12 bis 15 Jahren besteht die Möglichkeit, sich nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz impfen zu lassen. Für einen Impftermin können Sie sich an die niedergelassenen Kinderärztinnen und Kinderärzte wenden. Eine Impfung an den Schulen im Impfbus ist leider nicht möglich. Das Impfzentrum in der Sporthalle am Revierpark Gysenberg (Am Revierpark 22, 44627 Herne) bietet jedoch ein Impfangebot mit dem Impfstoff von BioNTech/ Pfizer für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren an, wobei für die ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Sorgeberechtigten gemäß den STIKO-Empfehlungen eine Kinder- und Jugendärztin oder ein Kinder- und Jugendarzt im Impfzentrum anwesend sein wird. Die Einwilligung zur Impfung hat durch alle sorgeberechtigten Personen zu erfolgen. Die Terminbuchung für 12- bis 15-Jährige kann über die Internetseite „www.semplan21.de/x/izh/index2.php?m=4029125“ erfolgen (vgl. Elternanschreiben der Stadt Herne.
Das Elternanschreiben führt weiter aus:
„Eine hohe Impfquote in Herne schützt nicht nur jeden Einzelnen und verringert das Ansteckungsrisiko, sondern ist auch der Schlüssel für einen normalen Schulalltag.“
In diesem Sinne wünsche ich Ihnen und allen SchülerInnen einen guten Start in das Schuljahr 2021/2022.
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Zum Elternanschreiben der Stadt Herne
Liebe Eltern, Herne, 28.05.2021
bevor es in ein wohl sonniges Wochenende geht, noch einmal die Erinnerung, dass in NRW ab Montag wieder Präsenzunterricht für alle stattfindet. Die SchülerInnenselbsttests finden wie gewohnt zwei Mal in der Woche statt.
Außerdem ist es nun möglich, dass die Schule auf Wunsch auch Bescheinigungen über ein negatives / positives Testergebnis ausstellen kann. Die jeweiligen Lehrkräfte, die die Testungen begleiten, sind dann unterschriftsberechtigt. Die Bescheinigungen können dann so verwendet werden, wie eine Bescheinigung aus einer Bürgerteststelle.
Wir wünschen allen ein erholsames Wochenende!
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 21.05.2021
seit der gestrigen Entscheidung der Landesregierung steht fest, dass ab Montag, dem 31.05.2021, wieder alle SchülerInnen in den vollen Präsenzunterricht zurückkehren und der Wechselunterricht sowie die Notbetreuungsangebote ab diesem Datum nicht mehr fortgeführt werden.
Die weiteren Konkretisierungen sehen vor, dass unter der strikten Einhaltung aller Hygienemaßnahmen, insbesondere der Maskenpflicht und der Verpflichtung sich zwei Mal pro Woche einem Antigen-Schnelltest zu unterziehen, auch das Unterrichten in klassenübergreifenden gemischten Lerngruppen wieder möglich ist. Dies gilt beispielsweise im Bereich der Fremdsprachen, im Wahlpflichtbereich, im Religionsunterricht oder bei der Aufteilung in E- und G-Kurse.
Sollte der Inzidenzwert die Grenze von 100 wieder überschreiten, ist eine Rückkehr in den Wechselunterricht abzusehen. In diesem Fall werden wir Sie nach der Entscheidung des Ministeriums für Arbeitsschutz und Gesundheit so schnell wie möglich in Kenntnis setzen.
Wir hoffen natürlich mit Ihnen, dass dies in den letzten Wochen des Schuljahrs nicht mehr notwendig sein wird.
Die aktuelle Schulmail können Sie hier nachlesen:
https://www.schulministerium.nrw/ministerium/19052021-schulbetrieb-ab-dem-31-mai-2021
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 12.05.2021
in Übereinstimmung mit den aktuell gültigen Bestimmungen zum Schulbetrieb in Coronazeiten ist davon auszugehen, dass der Präsenzunterricht am kommenden Montag im Wechselunterricht wieder für alle Jahrgangsstufen möglich sein wird.
Die endgültige Entscheidung wird das Ministerium für Arbeitsschutz und Gesundheit in Düsseldorf am Samstag durch eine Allgemeinverfügung offiziell bekanntgeben.
Voraussetzung für diese Entscheidung ist, dass der Inzidenzwert an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen die Grenze von 165 unterschreitet. Da aktuell der Inzidenzwert in Herne deutlich sinkt (Stand heute: 127,8) werden die fünf Werktage am Samstag erreicht sein, sodass der Schulbetrieb ab Montag wieder aufgenommen werden kann.
Mit dem Wechselunterricht beginnen werden am Montag, Mittwoch und Freitag die jeweiligen Gruppen 1. Am Dienstag und Donnerstag haben dann die Gruppen 2 ihren Präsenzunterricht in der Schule. In der Woche darauf wechseln die Präsenztage zu Montag, Mittwoch und Freitag für die Gruppen 2 und Dienstag und Donnerstag für die Gruppen 1.
Sollte der Inzidenzwert wider erwartend bis Samstag noch einmal die Grenze von 165 überschreiten und der Schulbetrieb deshalb noch nicht aufgenommen werden können, werden wir Sie kurzfristig informieren.
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 22.04.2021
auf der Grundlage des Beschlusses des Bundesrates zur bundeseinheitlichen „Notbremse“ hat der Krisenstab der Stadt Herne festgelegt, dass in der kommenden Woche angesichts eines Inzidenzwertes von über 300 für die Stadt Herne für die Jahrgangsstufen 5 bis 9 und die EF weiterhin kein Präsenzunterricht stattfinden darf.
Zudem hat der Krisenstab entschieden, dies wöchentlich zu prüfen und neu zu entscheiden.
Aus meiner Sicht ist aber absehbar, dass auch in den kommenden Wochen der zur Schulöffnung festgelegte Inzidenzhöchstwert von 165 nicht unterschritten werden wird, sodass wir davon ausgehen, dass diese Situation noch länger Bestand haben wird.
Wir werden Sie in jedem Fall aber wöchentlich über die Entscheidungen des Krisenstabes informieren.
Die Herner Gesamtschulleitungen haben in diesem Zusammenhang in einer gemeinsamen Haltung sehr nachdrücklich bei der Bezirksregierung Konzepte und verlässliche Vorgaben auch und insbesondere für das nächste Schuljahr eingefordert.
Angesichts des immer kleineren Zeitfensters hat das MSB aktuell für dieses Schuljahr entschieden, die Anzahl der Klassenarbeiten auf eine schriftliche Leistung zu reduzieren. Dies ist sicherlich eine Erleichterung für Ihre Kinder, da ja einer Leistungsüberprüfung nach Möglichkeit eine Phase des Präsenzunterrichts vorweg gehen soll.
Den vollständigen Text der heutigen Schulmail können Sie unter folgendem Link nachlesen.
https://www.schulministerium.nrw/22042021-informationen-zum-schulbetrieb-ab-26-april-2021
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 18.04.2021
soeben erreichte uns durch den Krisenstab der Stadt Herne die Information, dass das Ministerium für Arbeitsschutz, Gesundheit und Soziales (MAGS) in Düsseldorf entschieden hat, den Präsenzunterricht aufgrund des Infektionsgeschehens in Herne für die kommende Woche auszusetzen. Diese Entscheidung ist zunächst auf die kommende Woche befristet und gilt weiterhin nicht für die Abschlussklassen. Das Angebot zur Notbetreuung bleibt bestehen.
Die Kurzfristigkeit der Entscheidung kommt für uns alle wieder überraschend und stellt Sie und uns vor neue Herausforderungen, zumal die Schließung ab kommenden Mittwoch aufgrund der Inzidenzen über 200 an drei aufeinanderfolgenden Tagen absehbar war.
Im Bewusstsein, dass so für Sie keine Planungssicherheit entstehen kann, verbleibe ich mit freundlichem Gruß.
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 15.04.2021
mit der Schulmail vom gestrigen Abend ist geregelt, dass ab Montag, dem 19.04.2021, wieder alle Jahrgangsstufen im Wechselunterricht an die Schule zurückkehren. Wenngleich die Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts an die Höchstgrenze des Inzidenzwertes von 200 geknüpft ist, gehen wir davon aus, dass der Präsenzunterricht am kommenden Montag zumindest anlaufen wird. Aktuell weist die Stadt Herne einen Inzidenzwert von 188,6 auf.
Angesichts der hohen Inzidenzwerte haben wir uns dazu entschlossen, trotz des Wechselunterrichts alle SchülerInnen zwei Mal pro Woche zu testen.
Unsere bisherigen Reglungen wieder aufnehmend starten somit am kommenden Montag die jeweiligen Gruppen 1 und am Dienstag die Gruppen 2 mit dem Präsenzunterricht.
Den vollständigen Text der Schulmail können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen.
https://www.schulministerium.nrw/regelungen-fuer-schulen-ab-dem-19-april-2021
In Auszügen:
- Für die Schülerinnen und Schüler werden die Corona Selbsttests ausschließlich in der Schule durchgeführt. Es ist nicht zulässig, sie den Schülerinnen und Schülern nach Hause mitzugeben (siehe aber auch Nr. 7 und Nr. 12)
- Für die Schülerinnen und Schüler finden die Selbsttests unter der Aufsicht des schulischen Personals statt. Die wöchentlichen Testtermine setzt die Schulleitung fest (vgl. auch SchulMail vom 15. März 2021).
- Auch die Teilnahme an der pädagogischen Betreuung setzt die Teilnahme an wöchentlich zwei Corona Selbsttests voraus.
- Wer einen höchstens 48 Stunden alten Negativtest einer anerkannten Teststelle vorlegt, zum Beispiel eines Testzentrums des öffentlichen Gesundheitsdienstes, muss nicht am Selbsttest teilnehmen.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter schließt Personen, die nicht getestet sind, vom Schulbetrieb (in Form des Präsenzbetriebes bzw. der pädagogischen Betreuung) aus.
- Die Schule weist die Eltern nicht getesteter Schülerinnen und Schüler auf ihre Verantwortung für den regelmäßigen Schulbesuch ihres Kindes ( 41 Absatz 1 Satz 2 Schulgesetz NRW) und die Gefahren für den Schul- und Bildungserfolg hin. Nicht getestete Schülerinnen und Schüler haben keinen Anspruch auf ein individuelles Angebot des Distanzunterrichts.
- Eine Ausnahme von der Testpflicht gilt für die Tage der schulischen Abschlussprüfungen und Berufsabschlussprüfungen. Auch nicht getestete Schülerinnen und Schüler dürfen wegen der besonderen Bedeutung daran teilnehmen. Diese Prüfungen werden aber räumlich getrennt von den Prüfungen getesteter Schülerinnen und Schüler durchgeführt.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann zulassen, dass anstatt von Corona Selbsttests für Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die sich nicht selbst testen können, ein solcher Test am Tag des Schulbesuchs oder am Vortag unter elterlicher Aufsicht stattfindet. In diesem Fall müssen die Eltern als Voraussetzung für die Teilnahme ihres Kindes am Unterricht schriftlich versichern, dass das Testergebnis negativ war.
- Das Datum der Selbsttests, die getesteten Personen und die Testergebnisse werden von der Schule erfasst und dokumentiert. Sie werden nicht an Dritte übermittelt und nach 14 Tagen vernichtet. Diese ausdrückliche Regelung in der Coronabetreuungsverordnung trägt den Belangen des Datenschutzes Rechnung.
- Die Schulleiterinnen und Schulleiter weisen Personen mit positivem Testergebnis auf ihre Rechtspflichten zum Umgang mit einem positiven Corona Selbsttest hin (siehe dazu 13 Coronatest- und Quarantäneverordnung) und informieren das Gesundheitsamt (siehe dazu Nr. 16). Die betroffene Person muss von der Teilnahme am (Präsenz-)Schulbetrieb bzw. der Notbetreuung ausgeschlossen werden. Sie muss sich in der Folge in einem Testzentrum oder bei der Hausärztin oder dem Hausarzt unverzüglich einem PCR-Test unterziehen und kann erst nach Vorlage eines negativen Ergebnisses wieder am Schulbetrieb teilnehmen.
- Die Schule gewährleistet – soweit erforderlich – die Aufsicht über die in der Schule positiv getesteten Schülerinnen und Schüler, bis die Eltern sie dort abholen oder von einer beauftragten Person abholen lassen.
- Bei einer positiven Corona-Testung in der Schule muss eine Meldung an das zuständige Gesundheitsamt erfolgen. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales hat jetzt ausdrücklich klargestellt, dass diese Pflicht aus § 6 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Nr. 7 Infektionsschutzgesetz abzuleiten ist.
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 09.04.2021
gestern Abend um 20.00 Uhr erreichte uns die zu erwartende Schulmail zum Schulbetrieb ab kommenden Montag.
Neben den bereits gestern hier veröffentlichten Informationen, dass mit Ausnahme der Abschlussklassen (Jahrgang 10, Q1 und Q2) alle SchülerInnen in das Lernen auf Distanz zurückkehren und der Befristung dieser Maßnahme auf eine Woche, enthielt die Schulmail auch wieder Konkretisierungen in Bezug auf die Notbetreuung für SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5 und 6.
Sollten Sie in der kommenden Woche einen Bedarf für die Notbetreuung Ihres Kindes haben, geben Sie bitte Ihrem Kind das im Download-Bereich zur Verfügung gestellte Antragsformular mit in die Schule.
Wir haben in der Kürze der Zeit ein Betreuungsangebot von 8.00 Uhr bis 13.00 Uhr organisiert.
Ich weise darauf hin, dass für alle SchülerInnen eine zweimalige Testpflicht pro Woche angeordnet worden ist. Aus diesem Grunde werden auch die SchülerInnen, die in die Notbetreuung kommen, zu Betreuungsbeginn getestet. Für die SchülerInnen der Abschlussklassen, die im Wechselunterricht an zwei bzw. drei Tagen pro Woche in der Schule sind, erstreckt sich die zweimalige Testpflicht entsprechend auf den Zeitraum von zwei Wochen.
Den vollständigen Text der Schulmail können Sie unter dem nachfolgenden Link nachlesen.
[08.04.2021] Informationen zum Schulbetrieb in NRW | Bildungsportal NRW (schulministerium.nrw)
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Antragsformular für die Notbetreuung ab Montag, 12.04.2021
Liebe Eltern, Herne, 08.04.2021
wie aus der heutigen Presseerklärung des MSB zu entnehmen ist, werden ab kommenden Montag wieder alle SchülerInnen mit Ausnahme der Abschlussklassen (Jahrgang 10, Q1 und Q2) in das Lernen auf Distanz zurückkehren. Diese Maßnahme ist zunächst auf eine Woche befristet.
Deshalb werden die KollegInnen in gewohnter Weise bis morgen Nachmittag Ihren Kindern wieder Aufgaben über Teams zur Verfügung stellen bzw. Videokonferenzen planen.
Sobald die zu erwartende Schulmail uns erreicht und uns weitergehende Informationen vorliegen, werden wir Sie zeitnah informieren.
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 17.03.2021
recht kurzfristig sollen alle SchülerInnen bis zu den Osterferien einmal die Möglichkeit erhalten, in der Schule einen Selbsttest zur Identifizierung einer möglichen Infektion mit dem Coronavirus durchführen zu können. Grundsätzlich ist die Entscheidung, die Schulöffnung trotz hoher Inzidenzwerte mit regelmäßigen Testungen zu flankieren, sehr zu begrüßen, da so der Anteil an möglicherweise infizierten SchülerInnen entdeckt werden kann, der sonst unerkannt in Schulen für ein hohes Infektionsgeschehen sorgen könnte.
Das zur Organisation und Kommunikation zur Verfügung stehende Zeitfenster ist allerdings wieder sehr klein. So haben wir die Selbsttests bis heute noch gar nicht geliefert bekommen. Trotzdem haben wir bereits die Abläufe und Testzeitpunkte für alle SchülerInnen festgelegt. Dazu einige Hinweise und Erläuterungen:
1. Testung vor den Osterferien als Testdurchlauf
Die einmalige Testung vor den Osterferien ist als Testlauf zu verstehen, um Abläufe für einen regelmäßigen Testzyklus nach den Osterferien optimieren zu können. Sollten sich also im 1. Testdurchlauf Schwierigkeiten ergeben, werden wir die Erfahrungen aufgreifen und für die Zeit nach den Osterferien nutzbar machen.
2. Die Testung ist grundsätzlich freiwillig
Damit die Testung von SchülerInnen seine Funktion als Schutzinstrument entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend an allen SchülerInnen durchgeführt werden. Sollten Sie jedoch Einwände gegen die Testung Ihres Kindes haben, können Sie Widerspruch gegen die Teilnahme Ihres Kindes an der Testung einlegen. Bitte nutzen Sie dazu das im Downloadbereich zur Verfügung stehende Dokument oder senden Sie uns eine E-Mail an:
barbara.dawert@ge-erf.herner.schule für SchülerInnen der Jahrgangsstufen 5/6 und
birgit.legel@ge-erf.herner.schule für SchülerInnen der Jahrgangsstufen 7-10.
Bitte zeigen Sie Ihren Widerspruch spätestens bis Freitag an, damit wir eine Planungsgrundlage haben.
3. Durchführung der Testung
Bei den Tests handelt es sich um Selbsttests, die von den SchülerInnen ohne Eingreifen der Lehrkräfte eigenständig durchgeführt werden sollen und das Testergebnis in 15-30 Minuten anzeigen.
Einen Einblick in den Ablauf des Testes können Sie sich über den nachfolgenden Link verschaffen, der Sie zu einem Erklärvideo führt:
4. Was bedeutet ein positives Testergebnis?
Ganz wichtig in diesem Zusammenhang ist, dass ein positives Ergebnis eines Selbsttestes noch keinen positiven Befund einer COVID-19-Erkrankung darstellt. Ein positives Ergebnis ist lediglich ein Verdachtsfall, der durch eine nachfolgenden PCR-Test eines Arztes überprüft werden muss.
Sollte ein positives Ergebnis eines Selbsttestes vorliegen, werden wir dafür Sorge tragen, dass der/ die SchülerIn unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen von der Lerngruppe isoliert und unverzüglich von den Eltern aus der Schule abgeholt wird. Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind für diesen Fall immer eine Notfallnummer bei sich hat.
Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttestes an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamtes in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schulmail konkretisiert, dass die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen aufgefordert sind, die Infektions- und Hygienemaßnahmen strikt einzuhalten und nicht notwendige Kontakte auch nach der Schule bis zum Vorliegen des Testergebnisses zu vermeiden.
4. Wann beginnen die Testungen?
Sobald die Selbsttests der Schule zur Verfügung stehen, werden wir Sie über Beginn und Zeitpunkt der Testungen über die Klassenleitungen informieren. Ziel bleibt, allen SchülerInnen ein Testangebot vor den Osterferien anbieten zu können.
Für Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich jederzeit auch telefonisch zur Verfügung. Die Schulmail des MSB können Sie vollständig nachlesen unter:
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Herne, 08.03.2021
Liebe Eltern,
wie Sie den Pressemitteilungen entnehmen konnten, hat das Ministerium für Schule und Bildung die weitere Ausgestaltung des Schulbetriebs in NRW für die kommenden Wochen bis zu den Osterferien beschlossen. Hier die wichtigsten Informationen kurz zusammengefasst:
- Rückkehr aller Jahrgangsstufen in den Wechselunterricht ab dem 15.03.2021
Ab Montag, dem 15.03.2021, kehren alle Jahrgangsstufen in den Wechselunterricht zurück. Wie die Jahrgangsstufen, die sich bereits wieder im Präsenzunterricht befinden, starten auch alle anderen Jahrgangsstufen mit halben Klassen- und Kursstärken. Demnach beginnt in der 1. Woche vom 15.03.2021-19.03.2021 die Gruppe 1 an den Tagen Dienstag und Donnerstag und die Gruppe 2 an den Tagen Montag, Mittwoch und Freitag ihren Präsenzunterricht in der Schule. In der 2. Woche vom 22.03.2021 – 26.03.2021 wechseln die Präsenzunterrichtstage. Die Gruppe 1 hat dann Montag, Mittwoch und Freitag und die Gruppe 2 Dienstag und Donnerstag Präsenzunterricht. Die Einteilung der Gruppen wird Ihren Kindern zeitnah durch die Klassen- und Stufenleitungen im Verlauf der Woche mitgeteilt.
- Unterricht nur im Klassenverband
Die Vorgabe „in der Sekundarstufe I konstante Lerngruppen zu bilden, sodass eine Durchmischung im Rahmen der äußeren Differenzierung, im Wahlpflichtbereich sowie im Unterricht der zweiten Fremdsprache, vermieden wird“ macht weitergehende Überlegungen zur Optimierung des Unterrichtsangebots notwendig. Wir streben an, die Gruppen so einzuteilen, dass die FachlehrerInnen, die eine Lerngruppe übernehmen, möglichst viele Schülerinnen unterrichten, die sie aus dem regulären Unterricht kennen. Der Religionsunterricht wird grundsätzlich im Klassenverband erteilt. Schon jetzt ist klar, dass wir auch noch einige Anpassungen im Stundenplan vornehmen müssen. Auch dazu erhalten Sie zeitnah alle notwendigen Informationen.
- Hygienekonzept und Betreuungsangebote
Vor dem Hintergrund des Wechselunterrichts mit kleineren Lerngruppen haben wir das schulische Hygienekonzept nochmals überarbeitet und angepasst.
Die Regelungen und Anweisungen, die auf den größtmöglichen Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten ausgerichtet sind, werden Ihren Kindern in der jeweils 1. Stunde des Präsenzunterrichts erläutert. Sie können das überarbeitete Konzept im Downloadbereich unserer Homepage bis Ende der Woche abrufen und nachlesen.
Die bisherigen zusätzlichen Betreuungsangebote bleiben bestehen.
- Erlass zu den “blauen Briefen” und zu den Klassenarbeiten
Laut ministerieller Vorgabe werden in diesem Jahr keine Benachichtigungen über Minderleistungen (“blaue Briefe”) versandt werden. In der Folge wird eine mangelhafte oder ungenügende Leistung nicht für die Versetzungsentscheidung berücksichtigt, weitere aber durchaus. Diese Regelung trifft nicht zu für die Klassenstufen, in denen ein Abschluss (Jgst.9 und 10) oder eine Berechtigung (zum Besuch der gymnasialen Oberstufe) erworben wird.
Bezüglich der Anzahl der Klassenarbeiten im 2. Halbjahr hat das MSB nachfolgende Regelungen beschlossen:
- Nicht geschriebene Klassenarbeiten aus dem 1. Halbjahr müssen nicht nachgeholt werden.
- Im 2. Halbjahr sind mindestens zwei schriftliche Arbeiten zu erbringen. Die ZP 10 im Jahrgang 10 ist eine davon.
- Die Möglichkeit, eine Klassenarbeit durch eine gleichwertige mündliche oder schriftliche Leistung zu ersetzen, bleibt bestehen.
- Im Jahrgang 10 kann eine schriftliche Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzt werden.
- Generell soll geprüft werden, ob Klassenarbeiten nicht erst nach Ostern geschrieben werden, um vorweg eine längere Phase des Präsenzunterrichts zu ermöglichen.
- Die zentrale schriftliche Leistungsüberprüfung am Ende der EF der gymnasialen Oberstufe entfällt und die Anzahl der Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen wird auf jeweils eine reduziert.
- Regularien für das Lernen auf Distanz
Da das Lernen auf Distanz auch in den kommenden Wochen für die verbleibenden Stunden im Online-Unterricht und im Falle eines erneuten Lockdowns nicht an Bedeutung verliert, ist es uns ein Anliegen, auf einige Aspekte nochmals deutlich hinzuweisen:
- Für das Lernen auf Distanz gelten grundsätzlich die gleichen Regelungen wie für den Präsenzunterricht. Das gilt sowohl für den vorbereiteten Arbeitsplatz, von dem aus die SchülerInnen an den Videokonferenzen teilnehmen, als auch für ihre Unterrichtsmaterialien, die sie für das jeweilige Fach vor sich liegen haben.
- Ganz besonders gilt dies aber auch im Hinblick darauf, dass Mitschnitte vom Unterricht und Bildaufnahmen von Videokonferenzen grundsätzlich nicht gestattet sind. Bei Zuwiderhandlungen und/ oder Veröffentlichungen solcher Mitschnitte und Bildaufnahmen werden wir von allen möglichen schulischen Interventionsmaßnahmen zum Schutz der SchülerInnen und LehrerInnen Gebrauch machen.
- Maßgeblich für ein erfolgreiches Lernen auch für die kommenden Wochen des Wechselunterrichts wird sein, dass alle SchülerInnen, besonders an den Tagen, an denen sie zu Hause arbeiten, ihren Aufgaben gewissenhaft nachkommen. Auch hier sind wir auf Ihre Unterstützung angewiesen.
- Im Hinblick auf SchülerInnen, die trotz wiederholter Versuche der Kontaktaufnahme durch LehrerInnen unentschuldigt bei Videokonferenzen fehlen und keinerlei Aufgaben abgeben, weisen wir darauf hin, dass wir im Sinne der Kindeswohlgefährdung verpflichtet sind, das Jugendamt über einen ungeklärten Verbleib von SchülerInnen zu informieren. Diese Meldung erfolgt verantwortlich erst nach Prüfung aller Möglichkeiten der Kontaktaufnahme und nur über die Schulleitung.
Bitte unterstützen Sie uns in unserem Bemühen, das Lernen für alle SchülerInnen so sicher und effektiv wie möglich zu organisieren und durchzuführen.
Wir wünschen Ihnen für die kommenden Wochen die nötige Zuversicht und Kraft.
Gemeinsam schaffen wir auch das!
Im Namen des Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 18.02.2021
angesichts des in der kommenden Woche beginnenden Präsenzunterrichts für die Jahrgangsstufen 10, Q1 und Q2, möchte ich Ihnen einige Informationen weitergeben:
- Beginn des Präsenzunterrichts für die Jahrgangsstufen 10, Q1 und Q2
Wie vor den Ferien konzeptionell erarbeitet und mit allen Interessensgruppen vereinbart werden die Jahrgangsstufen 10, Q1 und Q2 ab kommenden Montag in den Wechselunterricht mit halben Klassen und Kursen starten. Demnach beginnt die Gruppe 1 am Montag, Mittwoch und Freitag und die Gruppe 2 an den Tagen Dienstag und Donnerstag mit dem Präsenzunterricht in der 1. Woche. In der 2. Woche wechseln die Präsenzunterrichtstage. Die Gruppe 1 hat dann Dienstag und Donnerstag und die Gruppe 2 Montag, Mittwoch und Freitag ihren Präsenzunterricht in der Schule. Die Einteilung der Gruppen ist bereits erfolgt und wird Ihren Kindern zeitnah durch die Klassen- und Stufenleitungen übermittelt.
Mit dem Präsenzunterricht entsteht allerdings eine neue Problematik. Die KollegInnen, die wieder vermehrt im Präsenzunterricht tätig sind, können nicht im direkten Anschluss ihre Kurse im Onlineunterricht betreuen. In diesen Fällen müssen die Kurse wieder stärker über Aufgaben (Wochenpläne) versorgt werden.
- Erfahrungen aus den ersten Wochen der Cloud-Nutzung
Aus Ihren Rückmeldungen, den Rückmeldungen der SchülerInnen und KollegInnen haben sich nachfolgende Hinweise und Regelungen zur Cloud-Nutzung ergeben, die unbedingt berücksichtigt werden sollten:
Apps wie Teams oder das Kursnotizbuch immer über das Dash-Board aufrufen
Es ist aufgefallen, dass SchülerInnen sich auf ihren Endgeräten nur die TEAMS-App heruntergeladen haben und damit arbeiten. Damit entgehen ihnen aber alleFunktionalitäten der Cloud, wie z. B. die Kommunikation über die einheitlichen E-Mail-Adressen. Es ist deshalb unbedingt notwendig, dass die SchülerInnen sichimmer über das Dash-Board einloggen und von dort aus die TEAMS-App aufrufen.Das Gleiche gilt für die Benutzung des Kursnotizbuches. Auch hier ist aufgefallen, dass einige SchülerInnen sich nur die lokale ONENOTE-App heruntergeladen haben. Auch das Kursnotizbuch muss immer über das Dash-Board angewählt werden. Zudem sollte bei der automatischen Abfrage „Browser“ oder „App“ die Auswahlmöglichkeit „Browser“ angeklickt werden soll.
E-Mails täglich abrufen
Alle SchülerInnen sollen sich bitte täglich in die Cloud einloggen und ihre E-Mails abrufen, damit ihnen keine wichtigen Informationen entgehen.
Wunsch nach einer möglichst einheitlichen Bereitstellung von Aufgaben
In den letzten zwei Wochen ist insbesondere von Ihnen der Wunsch nach einer einheitlichen Bereitstellung der Aufgaben an uns herangetragen worden. In der Praxis hat sich laut den Rückmeldungen der KollegInnen ein Weg sehr bewährt, der die unterschiedlichsten Interessen und Bedürfnisse berücksichtigt und den wir in den kommenden Wochen erproben wollen.
Dabei erfolgt die Aufgabenstellung grundsätzlich über das Aufgabenmodul der TEAMS-App der Cloud. Sollten sich aus der Praxis neue Erfahrungswerte ergeben, werden wir unseren Weg immer wieder anpassen, um für alle eine größtmögliche Zufriedenheit zu erreichen.
- Betreuungsangebote
Die bisherigen Regelungen zur Notfallbetreuung, zur Betreuung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf für die Jahrgangsstufen 5 und 6 und die Regelungen zur erweiterten Notbetreuung bleiben bestehen.
- Überarbeitete Hygienekonzepte
Vor dem Hintergrund des Wechselunterrichts mit kleineren Lerngruppen haben wir das schulische Hygienekonzept überarbeitet und angepasst.
Die Regelungen und Anweisungen, die dem größtmöglichen Schutz der Gesundheit aller am Schulleben Beteiligten ausgerichtet sind, werden Ihren Kindern in der jeweils 1. Stunde des Präsenzunterrichts erläutert. Sie können das gesamte Konzept im Downloadbereich unserer Homepage abrufen und nachlesen.
- Ausgabe der Leihgeräte für SchülerInnen mit besonderem Bedarf
Die von der Stadt Herne zur Verfügung gestellten 44 Laptops stehen zur Ausleihe bereit. Den SchülerInnen, denen wir das Angebot eines Leihgerätes machen können, erhalten über die Klassenleitungen einen Termin zur Abholung.
WICHTIG! Die Geräte müssen im Beisein eines Erziehungsberechtigten ausgehändigt werden, da ein Leihvertrag unterschrieben werden muss, der u. a. Versicherungsfragen regelt.
Sobald uns neue Informationen in Bezug auf den Beginn des Präsenzunterrichts für weitere Jahrgangsstufen vorliegen, werden wir Sie über die bekannten Informationswege informieren.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Im Namen des gesamten Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Liebe Eltern, Herne, 29.01.2021
die Entscheidung der Bund-Länder-Kommission, die Aussetzung des Präsenzunterrichts bis zum 14.02.2021 zu verlängern, stellt uns alle vor weitere große Herausforderungen und Belastungen, insbesondere Sie und Ihre Kinder.
Wir machen augenblicklich in wenigen Wochen einen Transformationsprozess durch, der unter normalen Umständen mehrere Jahre dauern würde. Es wird deutlich, dass die Digitalisierung der Bildung in Deutschland viele Jahre zu wenig Bedeutung zugemessen wurde.
Wie soll man sonst erklären, dass bis November 2020 in unserer Kommune praktisch nur zwei Mitarbeiter für alle Herner Schulen für den Bereich IT zur Verfügung standen und Schulen bis heute noch nicht über W-Lan und Breitbandanschluss oder eine digitale Infrastruktur in den Klassenräumen verfügen?
Ich habe vollstes Verständnis dafür, dass angesichts der enormen familiären Herausforderungen und Belastungen der Vorwurf formuliert wird, dass der aktuelle Prozess aus Ihrer Sicht eher zu langsam als zu schnell vonstattengeht. Ich möchte aber auch deutlich sagen, dass die Verantwortung dafür nicht bei den Schulen liegt. Ich erlebe, dass die Kolleginnen und Kollegen aktuell alles in Ihrer Macht Stehende tun, um den Herausforderungen mit dem Blick auf Ihre Kinder gerecht zu werden.
Mit dem Blick nach vorn gehen wir wie angekündigt ab kommenden Montag mit der schuleigenen MNSPRO Cloud aus der Testphase in den Betrieb. Wir bitten Sie um Nachsicht und Geduld, wenn gerade in den ersten Tagen noch nicht alles so läuft wie geplant.
1. Unterricht nach Plan über die Cloud
Mit dem neuen Schulhalbjahr findet der Unterricht nach Stundenplan in einer Kombination aus Videokonferenzen und eigenständigen Lernaufgaben ausschließlich über die Cloud statt. Die Materialversorgung über die Homepage und moodle oder sonstige Plattformen entfällt.
Als Richtwert haben wir empfohlen, dass im Sinne des zugrunde liegenden didaktischen Konzepts des Blended Learnings etwa 50% der Unterrichtszeit in Form einer Videokonferenz stattfindet. Für ein 4-stündiges Hauptfach bedeutet dies, dass in 2 Stunden (z. B. eine Doppelstunde) eine Videokonferenz durchgeführt wird und die SchülerInnen für die anderen beiden Stunden eine Aufgabe erhalten. In 2-stündigen Fächern halten die FachlehrerInnen mindestens in einer Stunde eine Videokonferenz mit den SchülerInnen ab und geben für die 2. Stunde eine Aufgabe. In 1-stündigen Fächern ist ein 14-tägiger Rhythmus möglich. Damit hätte nahezu jede Lerngruppe mindestens einmal in der Woche Kontakt mit seinen Fach- bzw. KlassenlehrerInnen. Fächerspezifische Abweichungen, wie z.B. Gruppenteilungen sind aber ausdrücklich möglich.
Um Ihnen eine bessere Planbarkeit Ihres Alltags zu ermöglichen, stellen wir jeweils bis Freitagnachmittag einen Videokonferenzplan für jede Klasse auf, der Ihnen über die Klassenleitungen bekannt gegeben wird. Dabei werden wir versuchen, möglichst auch die erste Stunde im Stundenplan mit einer Videokonferenz zu versorgen, damit die Schülerinnen und Schüler gut in die Tagesstruktur kommen.
Die erste Stunde im Stundenplan kann aber zeitlich die zweite oder dritte Stunde meinen, je nachdem, wann nach Stundenplan Unterrichtsbeginn ist!
Wir empfehlen, dass Sie mit Ihren Kindern auf der Grundlage des Videokonferenzplans individuelle Wochenpläne aufstellen, damit die Schülerinnen und Schüler angehalten sind, in den Zeiten, in denen keine Videokonferenzen stattfinden, ihre Lernaufgaben zu bearbeiten.
2. Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern
Die Krankmeldung Ihrer Kinder für die Jahrgangsstufen 5-10 bitten wir Sie nach wie vor über die Schule vorzunehmen. Wir informieren dann die Klassenleitungen. Die SchülerInnen der Oberstufe informieren bitte wie gewohnt ihre Stufenleitung.
3. Betreuungsangebote:
Notfallbetreuung und Beschulung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedarfen
Die bisherigen Regelungen zur Notfallbetreuung und zur Betreuung von SchülerInnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf für die Jahrgangsstufen 5 und 6 bleiben weiterhin bestehen.
Damit nicht zu verwechseln bietet das Team der Schulsozialarbeit für SchülerInnen mit besonderen Förderbedarfen Betreuungsangebote während des Lernens auf Distanz in der Schule an. Auch dieses Angebot wird fortgeführt.
Der Erlasslage vom gestrigen Tag folgend wird das Betreuungsangebot für diese SchülerInnen auf die anderen Jahrgangsstufen ausgedehnt:
„Erweitertes Angebot für alle Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13)
Ab dem 1. Februar 2021 erhalten Schülerinnen und Schüler aller Klassen und Jahrgangsstufen (1 bis 13), die das Angebot des Distanzunterrichtes im häuslichen Umfeld ohne Begleitung nicht zielgerichtet wahrnehmen können, zur Wahrung der Chancengerechtigkeit die Möglichkeit, in der Schule am Distanzunterricht teilzunehmen. Die Teilnahme an diesem Angebot wird den Eltern, bei volljährigen Schülerinnen und Schülern diesen selbst, durch die Schulleitung unterbreitet. Die Annahme des Angebots ist freiwillig; die Eltern bzw. die volljährigen Schülerinnen und Schüler, ggf. auch die Ausbildungsbetriebe, erklären sich mit der schulischen Betreuung nach Möglichkeit schriftlich einverstanden. Das erweiterte schulische Unterstützungsangebot kann nicht von den Eltern initiiert werden. Im Rahmen des schulischen Unterstützungsangebots wird den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit gegeben, am Distanzunterricht in geeigneten Räumlichkeiten der Schule unter Aufsicht des nicht am Distanzunterricht beteiligten schulischen Personals teilzunehmen.“
Aufgrund der bisherigen guten Erfahrungen werden wir die Eltern, deren Kinder für das erweiterte Betreuungsangebot in Frage kommen, anschreiben und Ihnen das Betreuungsangebot unterbreiten. Die Anschreiben werden wir bis Ende der kommenden Woche verschicken.
Bitte teilen Sie uns dann in dem dafür vorgesehenen Rückmeldezeitraum mit, ob Ihr Kind das Angebot annimmt, damit wir eine verlässliche Planungsgrundlage haben.
4. Sachstand “Beschaffung digitaler Endgeräte für Schülerinnen und Schüler”
Unter dem Stichwort „Digitaloffensive“ wurde am vergangenen Donnerstag im Schulausschuss des Rates der Stadt Herne über den Sachstand „digitale Endgeräte“ informiert. Wir mussten erfahren, dass aktuell erst die Vorbereitung zur Ausschreibung der Bestellung für die Endgeräte der Schülerinnen und Schüler in Arbeit ist. Das bedeutet wohl für uns als Schule und Sie, dass die Geräte in näherer Zeit nicht zur Verfügung stehen werden. Wir sind darüber sicherlich genauso enttäuscht wie Sie!
Es gibt allerdings ein paar kleine Lichtblicke:
In der Auslieferung befinden sich für unsere Schule 46 Laptops, die die Stadt aus eigenen Mitteln angeschafft hat. Sobald diese geliefert und technisch vorbereitet wurden, können wir diese Geräte an SchülerInnen mit besonderem Bedarf per Leihvertrag entleihen.
Der Förderverein hat der Schule zudem insgesamt 16 Webcams und Headsets gesponsert, die wir auf beide Standorte verteilen werden und zur Einrichtung für SchülerInnenarbeitsplätze verwenden werden.
5. Ihre Rückmeldung ist uns wichtig
Um Ihnen eine weitere Möglichkeit der Rückmeldung anbieten zu können, haben wir ein sogenanntes „Eltern-Padlet“ eingerichtet. Unter dem nachfolgenden Link können Sie uns dort neben den üblichen Kommunikationswegen Rückmeldungen und Anregungen geben:
https://padlet.com/michaelkrimpmann/ffrjlq9ggrdc6xvu
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Im Namen des gesamten Schulleitungsteams
Stephan Helfen
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Schulleiter
Herne, 07.01.2021
Liebe Eltern,
wie Sie und wir aus der gestrigen Pressekonferenz des Schulministeriums erfahren haben, hat die Landesregierung folgende Beschlüsse für den Unterricht bis Ende des Monats Januar erlassen:
– Ab dem 11. Januar findet der Unterricht für alle Klassenstufen ausschließlich als Distanzunterricht statt.
– Für die Jahrgangsstufen 1-6 wird es ein Betreuungsangebot geben. Dieses stellt aber keinen regulären Unterricht dar. Die Aufsicht soll durch das sonstige Schulpersonal gewährleistet werden.
– Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf auch der höheren Jahrgangsstufen erhalten ein Betreuungsangebot.
– Bis zum Ende des Halbjahres werden keine Klassenarbeiten mehr geschrieben (außer in der Q1 und Q2).
– Schulen haben die Möglichkeit am Montag und am Dienstag sog. Organisationstage in Anspruch zu nehmen.
Wir warten aktuell ab, wie die genauen Einzelheiten (mit Blick auf die Betreuungsangebote …) sich darstellen. Dazu erhalten wir in der Regel eine entsprechende Schulmail. Sobald uns die Vorgaben des Ministeriums vorliegen, informieren wir Sie umgehend über die gewohnten Informationskanäle.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Im Namen des gesamten Schulleitungsteams
Stephan Helfen
_____________
Schulleiter
Herne, 11.12.2020
Liebe Eltern,
heute haben wir von der Entscheidung der Landesregierung erfahren, dass die Präsenzpflicht für Schülerinnen und Schüler ab Montag aufgehoben ist und die Weihnachtsferien um zwei Tage verlängert werden.
Die uns vorliegenden Konkretisierungen sehen vor, dass die Eltern der Schülerinnen und Schüler aus den Jahrgangsstufen 5-7 ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien können.
Wir bitte Sie, diese Befreiung über die Klassenleitungen am Montag anzuzeigen, damit wir eine Planungsgrundlage für die kommenden Tage haben. Da wir am kommenden Montag noch keinen Überblick über die genaue Anzahl der Schülerinnen und Schüler haben werden, die zur Schule kommen, halten wir Montag für die Jahrgangsstufen 5-7 ein ganz normales Unterrichtsangebot vor.
Die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 8-13 gehen grundsätzlich in den Distanzunterricht und dürfen nicht zur Schule kommen.
Für die noch zu schreibenden Klausuren wurden ebenfalls Konkretisierungen formuliert:
„Für den Fall, dass Sie in der kommenden Woche Klassenarbeiten,
Klausuren oder sonstige Prüfungen angesetzt haben, möchte ich Sie bitten, im Einzelfall zu prüfen, was davon gänzlich, auch im Sinne einer Entlastung, entfallen oder verschoben werden kann. Sollte beides nach gründlicher Abwägung nicht möglich sein, müssen die betroffenen Schülerinnen und Schüler nach Aufforderung für den Zeitraum der Klassenarbeit bzw. der Prüfung in die Schule kommen. Abiturklausuren am Weiterbildungskolleg und andere (abschluss-)relevante Prüfungen finden in jedem Fall wie vorgesehen statt.“
In Absprache mit den Abteilungsleitungen gilt dementsprechend für unsere Schülerinnen und Schüler:
– Die noch zu schreibenden Klassenarbeiten in den Jahrgangsstufen 5-8 entfallen ersatzlos.
– Die noch zu schreibenden Nachschreibarbeiten im Jahrgang 9 werden geschrieben. Die Schülerinnen und Schüler sind verpflichtet, für diese Klausuren in die Schule zu kommen. Die Klassenarbeiten finden unter Einhaltung der Abstandsregeln und allen anderen Hygienemaßnahmen statt.
– Die noch zu schreibenden
Arbeiten im Jahrgang 10 (Spanisch und Latein) werden verschoben.
– Die zu schreibenden Klausuren in der Oberstufe finden wie geplant statt. Dort gilt ebenfalls eine verpflichtende Teilnahme.
Alle Information können Sie wie gewohnt auch unter diesem Link nachlesen:
https://lfbra.padlet.org/br_arnsberg_schulabteilung/Schulinfos_Corona
Sobald wir neue Informationen erhalten, werden wir Sie umgehend über die gewohnten Wege informieren.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Im Namen des gesamten Schulleitungsteams
Stephan Helfen
Schulleiter
Herne, 25.11.2020
Liebe Eltern,
wie Sie den Verlautbarungen aus der Presse bereits entnehmen konnten, hat die Landesregierung beschlossen, dass die Weihnachtsferien in Nordrhein-Westfalen bereits am 19.12.2020 beginnen sollen. Entsprechend findet an den öffentlichen Schulen am 21. und 22. Dezember kein Unterricht mehr statt.
Hinzu kommt, dass wir für den 18.12.2020 einen pädagogischen Ganztag zur Schulung des Kollegiums im Umgang mit der für das Lernen auf Distanz etablierten Cloud geplant haben.
In Kenntnis und im Bewusstsein, dass mit dieser Entscheidung auch wieder Belastungen für Sie als Eltern verbunden sind, werden wir an diesen drei Tagen eine Notbetreuung einrichten.
Wir bitten Sie, sich im Bedarfsfall den Antrag für eine Notbetreuung Ihres Kindes aus dem Download-Bereich unserer Homepage herunterzuladen.
Bitte reichen Sie den Antrag auf Betreuung bis zum 04.12.2020 in der Schule ein, damit wir eine verlässliche Planungsgrundlage haben.
Ich wünsche Ihnen trotz oder gerade wegen der schwierigen Gesamtsituation eine gesegnete Vorweihnachtszeit, die es Ihnen und Ihrer Familie ermöglicht, den Blick auf das Wesentliche nicht zu verlieren.
Bleiben Sie weiterhin gesund!
Herzliche Grüße im Namen des gesamten Schulleitungsteams
Stephan Helfen
Schulleiter
11.11.2020
Sehr geehrte Eltern / Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
uns erreichen immer wieder Nachfragen zu möglichen geänderten Anfangszeiten.
Durch diese Änderungen sollten die Schülerströme in gewissen Zeiten halbiert werden, um im Bereich des öffentlichen Nahverkehrs die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.
Da unsere Klassen allerdings schon individuelle Anfangszeiten haben (die Stundenpläne sind Ihnen / euch ja bereits bekannt) ändert sich für Ihre Kinder / für euch nichts an den bisherigen bekannten Anfangszeiten.
Je nach Klasse und Wochentag beginnt der Unterricht in der Regel entweder um
08.00 Uhr oder um 08.50 Uhr.
Sollte es weitere Änderungen geben müssen, so werden Sie / werdet ihr wieder über die Klassenleitungen oder durch mich informiert.
Sollten Sie noch Nachfragen haben, können Sie sich gerne an mich wenden. Gleiches gilt auch für euch als Schüler/-innen.
Im Namen des Schulleitungsteams
Silvia Golombeck
Stellv. Schulleiterin
Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,
wir leben in einer Zeit, die geprägt ist von der großen Unsicherheit, ob und wie es uns gelingen kann, der Ausbreitung des Corona-Virus entgegenzuwirken.
Daher möchte ich Sie bzw. euch gerne über die aktuelle Situation an unserer Schule informieren. Zurzeit gibt es einige wenige Schüler/-innen, die positiv auf Covid19 getestet wurden. Sie befinden sich momentan in Quarantäne.
In intensiver Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt wurden nun weitere Schülerinnen ermittelt, die zur Risikogruppe 1 gehören, weil sie einen zu engen Kontakt mit diesen Schülerinnen hatten. Sie wurden vorsorglich in Quarantäne geschickt. Dies bedeutet aber nicht, dass sie sich zwangsläufig angesteckt haben. Somit ist dieses als reine Vorsichtsmaßnahme zu bewerten.
Ich kann sehr gut verstehen, dass Sie sich als Eltern /Erziehungsberechtigte Sorgen machen, denn Sie möchten ihr Kind vor möglichen Gefahren schützen. Diese Sorgen möchte ich Ihnen weitestgehend nehmen:
Wir haben als Schule sehr schnell reagieren können und gewissenhaft alle möglichen zu engen Kontakte recherchiert und die betroffenen Schüler/-innen im Vorgriff auf die zu erwartende Reaktion des Gesundheitsamtes sofort in Quarantäne geschickt, um eine Infektionsausbreitung schnellstmöglich zu unterbinden.
Alle von uns getroffenen vorausschauenden Maßnahmen sind vom Gesundheitsamt im Nachgang bestätigt worden.
Daher sind wir davon überzeugt, dass wir alles, was notwendig war, getan haben, um ihre Kinder / um euch zu schützen.
Abschließend möchte ich jedoch nochmals eindringlich darauf hinweisen, dass folgende Schutzmaßnahmen unbedingt beachtet werden müssen:
• Es besteht auf dem gesamten Schulgelände absolute Maskenpflicht (bis auf die bekannten Ausnahmen)
• Es sollte nach Möglichkeit auf das Einhalten des Mindestabstandes geachtet werden
• Die Räume sollten entsprechend der Vorgaben gelüftet werden
• Lehrer/-innen und Schüler/-innen achten gemeinsam auf das Einhalten dieser Maßnahmen
Bitte unterstützen Sie als Eltern / Erziehungsberechtigte uns in unserem Auftrag, alles Erdenkliche möglich zu machen, um eine Ausbreitung des Virus auch außerhalb unserer Schule zu verhindern.
Ihr, als Schüler, könnt ebenfalls entscheidend dazu beitragen, indem ihr verlässlich diese Maßnahmen einhaltet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Namen des Schulleitungsteams
Silvia Golombeck Herne, 05.11.2020
Stellv. Schulleiterin
Download des Briefs
Herne, 23.10.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
mit Blick auf den Schulbeginn nach den Herbstferien hat die Landesregierung gestern u. a. beschlossen, die Maskenpflicht im Unterricht bis zu den Weihnachtsferien wieder verpflichtend ab Klasse 5 einzuführen.
Zudem gibt es in der Verordnung vom 21.10.2020 Hinweise zum Thema Lüften:
Stoßlüften alle 20 Minuten,
Querlüften, wo immer es möglich ist,
Lüften während der gesamten Pausendauer.
Alle Änderungen, Verordnungen, Erlasse und ergänzende Unterstützungsangebote sind auf einem padlet zusammengestellt.
Auf dieser Plattform könnt ihr bzw. können Sie, liebe Eltern zukünftig alle relevanten Informationen zeitnah und aktuell entnehmen:
https://lfbra.padlet.org/br_arnsberg_schulabteilung/Schulinfos_Corona
Hilfreich für die nächste Zeit ist auch das Schaubild „Handlungsempfehlung Kind-Erkrankung“ dem zu entnehmen ist, wie mit Erkältungssymptomen im Hinblick auf eine mögliche Corona-Erkrankung umzugehen ist.
Ich wünsche uns allen einen guten Schulbeginn am kommenden Montag.
Herzliche Grüße im Namen des gesamten Schulleitungsteams
Euer Schulleiter
Stephan Helfen
Herne, 06.08.2020
Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,
seit dem Erhalt der lang erwarteten Konkretisierungen zum Schulstart 2020-21 in NRW sind die vorbereitenden Planungen an unserer Schule angelaufen.
Diese Vorbereitungen umfassen insbesondere die Ausarbeitung eines umfassenden Hygienekonzepts, die Sicherstellung von möglichst viel Präsenzunterricht und die Erarbeitung eines Konzepts zum Lernen auf Distanz auf der Ebene aller Unterrichtsfächer.
Dadurch, dass das Kollegium zum Schulstart nicht vollständig für den Präsenzunterricht zur Verfügung stehen wird, ist davon auszugehen, dass ein Teil des Unterrichts in einigen Jahrgangsstufen anteilig gekürzt bzw. in das Lernen auf Distanz verlegt werden muss.
Tendenziell werden diese Lernzeiten in den Randstunden des Vormittags
(1./2. Stunde) liegen.
Bis zum Unterrichtsbeginn in der kommenden Woche, werden wir Ihnen die wichtigsten Informationen in Form des Newsletters wieder zur Verfügung stellen.
Bitte denken Sie auch daran, dass Sie ggf. einer Quarantänezeit unterliegen oder sich seit heute einem verpflichtenden Corona-Test unterziehen müssen, wenn Sie Ihren Urlaub in einem Risikoland verbracht haben und erst in den letzten Tagen zurückgekehrt sind.
Alle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des RKI (https://www.rki.de) bzw. des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (https://www.mags.nrw/).
Im Namen des Schulleitungsteams wünsche ich Ihnen und euch noch schöne und erholsame Ferientage.
Stephan Helfen (Schulleiter)