Wenn der Schulbus nicht fährt, ist das ärgerlich, aber keine Ausrede für ein Fernbleiben von der Schule. Ein Streik im ÖPNV ändert nichts an der Schulpflicht. Streng genommen handelt es sich bei einem solchen Fernbleiben vom Unterricht um eine Ordnungswidrigkeit, für die sogar ein Bußgeld verhängt werden kann.
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