Benutzung von Handys auf dem Schulgelände
- In der Dependance (Klassen 5 und 6) an der Horststraße ist die Benutzung von Handys grundsätzlich untersagt. Schüler der Klassen 7 bis 10 dürfen Handys auf dem Schulhof benutzen. In der Mensa können Handys ebenfalls verwendet werden, allerdings nicht während der großen Pausen und der Mittagspause.
- Schüler der Sekundarstufe II (11-13) dürfen Handys in den Räumen des Oberstufenbereiches verwenden. Die Benutzung erfolgt grundsätzlich lautlos.
- Während des Unterrichts befinden sich alle Geräte stumm geschaltet in der Tasche.
- Bei Klassenfahrten oder Ausflügen werden mit den Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrern besondere Regelungen vereinbart. Die Mitnahme der Geräte kann dabei auch untersagt werden.
- Foto-, Ton- und Filmaufnahmen auf dem Schulgelände müssen von einer Lehrkraft in jedem einzelnen Fall genehmigt werden. Die unerlaubte Verbreitung von Bildern, Tonaufnahmen oder Videos z.B. im Internet kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
- Der Einsatz von Handys im Unterricht, z.B. zur Recherche, ist möglich, wenn der unterrichtende Lehrer das erlaubt.