Krankmeldungen und Beurlaubungen
Erkrankte Schülerinnen und Schüler müssen telefonisch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat von den Eltern krankgemeldet werden. Die Sekretärin informiert die Klassenleitung durch eine schriftliche Notiz.
Krank während des Unterrichts
Ein vorzeitiges, ungeplantes Entlassen aus dem Unterricht, z. B. im Krankheitsfall, ist mit den Erziehungsberechtigten telefonisch abzustimmen sowie im Klassenbuch und in der Anwesenheitsliste im Sekretariat zu dokumentieren. Verantwortlich für die Genehmigung der vorzeitigen Entlassung ist an erster Stelle die Klassenleitung, an zweiter Stelle die Abteilungsleitung. Nur im Fall, wenn kein Mitglied der Klassenleitung oder die Abteilungsleitung erreichbar ist, kann ausnahmsweise auch die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer eine vorzeitige Entlassung genehmigen.
Beurlaubung
Ein Schüler kann nur aus wichtigen Gründen auf Antrag der Erziehungsberechtigten vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn wichtige schulische Gründe dem nicht entgegenstehen. In jedem Fall ist eine rechtzeitige schriftliche Beantragung bei der Schule erforderlich. Beurlaubungen am Tag unmittelbar vor oder nach den Ferien sind nicht möglich. Beurlaubungen bis zu einem Tag kann die Klassenleitung genehmigen. Für längerfristige Unterrichtsbefreiungen ist die Abteilungsleitung zuständig. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in begründeten Ausnahmefällen und nur durch den Schulleiter gebilligt werden.