Umgang mit einem Streik im ÖPNV
Streik des ÖPNV – Was tun, wenn der Schulbus nicht fährt?
Wenn der Schulbus nicht fährt, ist das ärgerlich, aber keine Ausrede für ein Fernbleiben von der Schule. Ein Streik im ÖPNV ändert nichts an der Schulpflicht. Streng genommen handelt es sich bei einem solchen Fernbleiben vom Unterricht um eine Ordnungswidrigkeit, für die sogar ein Bußgeld verhängt werden kann.
Nur die Schule darf den Unterricht absagen. Erziehungsberechtigte können nicht selbstständig entscheiden, dass der Unterricht nicht stattfindet.
Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten (Schüler*innen, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte) ein großes Interesse daran haben, dass die Kinder zur Schule kommen. Allein deshalb sollten die Erziehungsberechtigten dafür Sorge tragen, dass ihr Kind auf einem anderen Weg als mit dem Schulbus zur Schule kommt – das gilt umso mehr, wenn ein Streik schon länger im Vorfeld bekannt ist.
Bei kürzeren Wegen bietet sich wie immer der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad an. Bei längeren Strecken oder wenn mehrere Schüler*innen aus einer Gegend betroffen sind, könnten Sammeltaxis organisiert oder Fahrgemeinschaften gebildet werden.
