KRANKMELDUNG UND ENTSCHULDIGUNGSVERFAHREN
Krankmeldung vor Unterrichtsbeginn
Erkrankte Schüler*innen müssen telefonisch vor Unterrichtsbeginn im Sekretariat von den Erziehungsberechtigten krankgemeldet werden. Das Sekretariat informiert die Klassenleitung durch eine schriftliche Notiz.
Abmeldung während des Unterrichts
Ein vorzeitiges, ungeplantes Entlassen aus dem Unterricht, z. B. im Krankheitsfall, ist mit den Erziehungsberechtigten telefonisch abzustimmen sowie im Klassenbuch und in der Anwesenheitsliste im Sekretariat zu dokumentieren. Verantwortlich für die Genehmigung der vorzeitigen Entlassung ist an erster Stelle die Klassenleitung, an zweiter Stelle die Abteilungsleitung. Nur im Fall, wenn kein Mitglied der Klassenleitung oder die Abteilungsleitung erreichbar ist, kann ausnahmsweise auch die Fachlehrerin bzw. der Fachlehrer eine vorzeitige Entlassung genehmigen.
Beurlaubung
Schüler*innen können nur aus wichtigen Gründen vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn keine schulischen Gründe dem widersprechen. In jedem Fall ist eine rechtzeitige schriftliche Beantragung durch die Erziehungsberechtigten bei der Schule erforderlich. Beurlaubungen bis zu einem Tag kann die Klassenleitung genehmigen. Für längerfristige Unterrichtsbefreiungen ist die Abteilungsleitung zuständig. Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien können nur in begründeten Ausnahmefällen und nur durch die Schulleitung gebilligt werden.
