KRANKMELDUNG UND ENTSCHULDIGUNGSVERFAHREN

Krankmeldung und Beurlaubung in der 5. - 10. Klasse

Im Krankheitsfall meldet ein Erziehungsberechtigter den*die betreffende*n Schüler*in rechtzeitig vor 8:00 Uhr entweder telefonisch im Sekretariat oder per E‐Mail bei der Klassenleitung krank. Sobald der*die Schüler*in wieder zurück in der Schule ist, erhält die Klassenleitung eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten.

Bei sonstigen Abwesenheiten ist rechtzeitig vor dem jeweiligen Termin durch die Erziehungsberechtigten ein schriftlicher Antrag auf Beurlaubung bei der Klassenleitung zu stellen:

  • bei vorhersehbaren Ereignissen, z.B. religiösen Festen, Teilnahme an politischen oder sportlichen Veranstaltungen, mindestens zwei Wochen (zehn Schultage) vor dem ersten Tag der Beurlaubung
  • bei unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. einer Beerdigung, unverzüglich nach Kenntnis des Termins.
  • Im Fall einer Beurlaubung, die länger als einen Tag andauert, muss diese zusätzlich von der Schulleitung genehmigt werden.

In besonderen Fällen (z.B. häufiges Fehlen allgemein oder bei Klassenarbeiten) kann eine Attestverpflichtung auferlegt werden. Diese wird den Erziehungsberechtigten schriftlich durch die Abteilungsleitung mitgeteilt.

Krankmeldung und Beurlaubung in der Oberstufe

Nicht durch die Schule veranlasstes Versäumen des Unterrichts (Krankheit und Beurlaubung) ist grundsätzlich zu entschuldigen.

Die versäumten Stunden werden mit dem ‐ auch als Download zur Verfügung stehenden – Entschuldigungsbogen entschuldigt. 

Das Entschuldigungsformular ist von dem*der betreffenden Schüler*in auszudrucken und bis auf die grau hinterlegten Felder vollständig auszufüllen. Der Abschnitt „Entschuldigung“ wird bis zur Volljährigkeit von einem*einer Erziehungsberechtigten unterschrieben.

Nach Vollendung des 18. Lebensjahres kann der*die Schüler*in selbst unterschreiben.

Das ausgefüllte und unterschriebene Entschuldigungsformular ist innerhalb folgender Fristen in den Postkasten der betreffenden Jahrgangsstufe einzuwerfen:

  • im Krankheitsfall: am ersten Schultag der Rückkehr in die Schule
  • bei Beurlaubung: bei vorhersehbaren Ereignissen, z.B. religiösen Festen, Teilnahme an politischen oder sportlichen Veranstaltungen, mindestens zwei Wochen (zehn Schultage) vor dem ersten Tag der Beurlaubung
  • bei unvorhersehbaren Ereignissen, z.B. einer Beerdigung, unverzüglich nach Kenntnis des Termins

Das Einwurfdatum ist vor Einwurf auf dem Abschnitt „Entschuldigung“ an der betreffenden Stelle einzutragen.

Im Krankheitsfall hat sich der*die Schüler*in zudem mündlich zu entschuldigen. Tritt eine Krankheit im Laufe des Schultages auf, meldet sich der*die Schüler*in bei der Stufenlehrkraft ab. Tritt die Krankheit so auf, dass der*die Schüler*in bereits bei Unterrichtsbeginn nicht in der Schule erscheinen kann, hat er*sie sich vor 8:00 Uhr am Krankheitstag im Sekretariat krank zu melden oder die Stufenlehrkraft per E‐Mail zu informieren. Eine Vertretung für den Ordnungsdienst muss ggf. eigenständig von dem*der Erkrankten organisiert werden. Dauert eine Erkrankung länger als 3 Tage, hat sich der*die Schüler*in am 3. Tag seiner*ihrer Erkrankung mit der Stufenlehrkraft in Verbindung zu setzen. Eine versäumte Klausur kann nur durch ein ärztliches Attest entschuldigt werden.

Im Fall einer Beurlaubung, die länger als einen Tag andauert, muss diese zusätzlich von dem*der Schulleiter*in genehmigt werden.

Fächerkürzel: D, M, E, F, F1, L, L1, KU, MU, GE, GZ, PA, SW, SZ, EK, PL (Philosophie), KR, ER, BI, PH (Physik) CH, IF, SP

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