Umgang mit einem Streik im ÖPNV
Streik des ÖPNV – Was tun, wenn der Schulbus nicht fährt?
Am Montag, den 02.02.2026 findet ein Warnstreik statt.
https://www.hcr-herne.de/news/warnstreik-am-montag-2-februar/
Wenn der Schulbus nicht fährt, ist das ärgerlich, aber keine Ausrede für ein Fernbleiben von der Schule. Ein Streik im ÖPNV ändert nichts an der Schulpflicht. Streng genommen handelt es sich bei einem solchen Fernbleiben vom Unterricht um eine Ordnungswidrigkeit, für die sogar ein Bußgeld verhängt werden kann.
Nur die Schule darf den Unterricht absagen. Erziehungsberechtigte können nicht selbstständig entscheiden, dass der Unterricht nicht stattfindet.
Wir gehen davon aus, dass alle Beteiligten (Schüler*innen, Erziehungsberechtigte, Lehrkräfte) ein großes Interesse daran haben, dass die Schüler*innen zur Schule kommen. Allein deshalb sollten die Erziehungsberechtigte dafür Sorge tragen, dass die Schüler*innen auf einem anderen Weg als mit dem Schulbus zur Schule kommen – das gilt umso mehr, wenn ein Streik schon länger im Vorfeld bekannt ist.
Bei kürzeren Wegen bietet sich wie immer der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad an. Bei längeren Strecken oder wenn mehrere Schüler*innen aus einer Gegend betroffen sind, könnten die Erziehungsberechtigten Sammeltaxis organisieren oder Fahrgemeinschaften bilden.
