In der Dependance (Klassen 5 und 6) an der Horststraße ist die Benutzung von Handys grundsätzlich untersagt. Schüler der Klassen 7 bis 10 dürfen Handys auf dem Schulhof benutzen. In der Mensa können Handys ebenfalls verwendet werden, allerdings nicht während der großen Pausen und der Mittagspause.
Schüler der Sekundarstufe II (11-13) dürfen Handys in den Räumen des Oberstufenbereiches verwenden. Die Benutzung erfolgt grundsätzlich lautlos.
Während des Unterrichts befinden sich alle Geräte stumm geschaltet in der Tasche.
Bei Klassenfahrten oder Ausflügen werden mit den Aufsicht führenden Lehrerinnen und Lehrern besondere Regelungen vereinbart. Die Mitnahme der Geräte kann dabei auch untersagt werden.
Foto-, Ton- und Filmaufnahmen auf dem Schulgelände müssen von einer Lehrkraft in jedem einzelnen Fall genehmigt werden. Die unerlaubte Verbreitung von Bildern, Tonaufnahmen oder Videos z.B. im Internet kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden.
Der Einsatz von Handys im Unterricht, z.B. zur Recherche, ist möglich, wenn der unterrichtende Lehrer das erlaubt.
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